Sicherheit im Gerüstbau

Sicherheit ist ein Ablauf. Kein Aufkleber.

Eine tragfähige Planung, fachgerechte Montage und die Prüfung vor der Übergabe gehören zusammen. Ebenso wichtig: eine Nutzung, die den freigegebenen Bedingungen entspricht.

Gerüstbelag und Treppenaufgang an einer eingerüsteten Fassade

Vor dem ersten Arbeitsschritt

Geplant. Geprüft. Dokumentiert.

01

Die Anforderungen klären.

Arbeitsbereiche, Zugänge, Tragfähigkeit und vorgesehene Belastungen bilden die Grundlage der Planung. Lastklassen und die erforderlichen Nachweise werden anhand der Nutzung berücksichtigt.

02

Fachgerecht montieren.

CAN Gerüstbau setzt geschultes Fachpersonal ein. Die Montage folgt der geplanten Ausführung; Besonderheiten und Änderungen werden abgestimmt.

03

Geprüft übergeben.

Vor der Übergabe wird das Gerüst geprüft. Die dokumentierte Freigabe macht den vorgesehenen Zustand und die Nutzungsbedingungen nachvollziehbar.

Während der Bauphase

Die Verantwortung läuft weiter.

Eine Freigabe ersetzt nicht die Kontrollen durch die nutzenden Betriebe. Vor der Benutzung sind offensichtliche Mängel und die Funktion zu kontrollieren. Nach Veränderungen oder außergewöhnlichen Ereignissen kann eine erneute Prüfung erforderlich sein.

Regelmäßige Sicht- und Zustandskontrollen gehören zu den auf unserer bisherigen Website beschriebenen Abläufen. Zuständigkeiten und Umfang werden für das Vorhaben abgestimmt.

Bei Mängeln oder Änderungen

  • Betroffene Bereiche bei Sicherheitszweifeln nicht weiter benutzen.
  • Festgestellte Mängel unverzüglich melden.
  • Bauteile, Verankerungen und Planen nicht eigenständig verändern.
  • Eine geänderte Nutzung vorab abstimmen.
0151 - 227 74 74 7

Fachliche Orientierung

Regeln geben den Rahmen.

Für Arbeits- und Schutzgerüste sind die Betriebssicherheitsverordnung, die einschlägigen Technischen Regeln und die Vorgaben des jeweiligen Systems zu berücksichtigen. Die konkrete Ausführung und die Schutzmaßnahmen werden für die Arbeitssituation festgelegt.

Die folgenden Fachquellen erläutern die Aufgaben von Planung, Gerüsterstellung und Nutzung. Sie ersetzen keine projektbezogene Beurteilung.

Gut zu wissen

Verantwortung und Nutzung.

Wer haftet bei Schäden?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ursache, Verantwortungsbereich und vertragliche Vereinbarungen sind entscheidend. Dokumentierte Übergabe und klare Zuständigkeiten helfen bei der Einordnung. Melden Sie Schäden unmittelbar; bei Zweifeln an der Sicherheit darf das betroffene Gerüst nicht weiter genutzt werden.

Verantwortlichkeiten bei der Nutzung
Darf ich ein Gerüst selbst verändern?

Bauteile, Verankerungen oder Bekleidungen dürfen nicht eigenständig verändert werden. Melden Sie den benötigten Umbau an den Gerüstersteller. Ob eine Änderung möglich ist und eine erneute Prüfung erforderlich wird, muss vor der Umsetzung geklärt sein.

Sichere Gerüstnutzung
Welche Informationen gehören zur Gerüstübergabe?

Zur Übergabe gehören die dokumentierte Prüfung und Angaben zur vorgesehenen Nutzung. Die nutzenden Betriebe müssen die zulässigen Belastungen, Zugänge und Einschränkungen kennen. Unklare Angaben sollten vor der ersten Nutzung mit dem Gerüstersteller geklärt werden.

Was ist nach einem Sturm oder einer Beschädigung zu tun?

Wurde die Sicherheit möglicherweise beeinträchtigt, darf das betroffene Gerüst nicht einfach weiter genutzt werden. Informieren Sie die verantwortliche Person und veranlassen Sie die erforderliche Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person. Mängel müssen vor der weiteren Nutzung behoben sein.

Ersetzt die Freigabe die Kontrolle durch den nutzenden Betrieb?

Nein. Die Prüfung nach der Montage und die Kontrolle vor der Verwendung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der nutzende Betrieb muss das Gerüst auf Eignung und erkennbare Mängel kontrollieren lassen und seine Beschäftigten in der sicheren Verwendung unterweisen.

Der nächste Schritt

Sicher planen beginnt mit den richtigen Fragen.

Beschreiben Sie uns die Arbeiten und besondere Anforderungen an Zugang, Lasten oder Nutzung.